Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich spezialisiert auf die gesamte Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber den jeweiligen Versicherungsgesellschaften und Reparaturfirmen. Dabei umfasst die Schadensregulierung nicht nur die materiellen Schäden (wie Reparaturkosten, wirtschaftliche Totalschäden, Abschleppkosten, Standgebühren, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen, Ab – und Anmeldekosten etc.), sondern auch die immateriellen Schäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Lohnausfall, Rentenschäden etc.).
Daneben erstreckt sich meine Tätigkeit als Fachanwalt für Verkehrsrecht ebenfalls auf die Bearbeitung von Kfz-Kaufverträgen (Autokauf), Leasingverträgen, Finanzierungsverträgen und Werkstattverträgen. Hierzu gehören insbesondere die Geltendmachung sowie die Abwehr von Gewährleistungsrechten. Zudem vertrete ich meine Mandanten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheitsfahrten etc.), Verkehrsstraftaten (z.B. Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs etc.) sowie in Verkehrsverwaltungsrechtsangelegenheiten (z.B. Fahrtenbuchauflage, Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis etc.).
Ebenfalls bin ich stellvertretendes Mitglied im Fachausschuss Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.
Gleichzeitig ergeben sich auch im Verkehrsrecht Schnittstellen zum Sozialrecht. Auch hier vertrete ich meine Mandanten gegenüber den Sozialversicherungsträgern
(Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen, Agentur für Arbeit etc.) sowie vor den Sozialgerichten. Hier geht es meistens um Erwerbsminderungsrenten, Krankengeld, Zusatzleistungen sowie Rentenschäden.
Zudem bin ich im Versicherungsrecht tätig. Hierzu gehören unter anderem:
HEILS UND KOLLEGEN –
Rechtsanwälte und Notar in Bürogemeinschaft
Jahnstraße 9
48529 Nordhorn
T: 0 59 21 72 20 51
F: 0 59 21 72 20 53