Im Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich zu allen Themen der Personengesellschaften (GbR, OHG und Kommanditgesellschaft) sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaft). Selbstverständlich gehört hierzu auch die Interessenvertretung vor den Gerichten.
Vom Gesellschaftsrecht erfasst wird auch die Beratung von Geschäftsführern (z. B. Haftungsfragen, Kündigung, Wettbewerbsverbot etc.).
Das Handelsrecht umfasst dabei
das Vertragsrecht,
die Vertragsgestaltung,
Streitigkeiten mit Lieferanten und Abnehmern,
die Prozessvertretung,
den Handelskauf,
das Handelsvertreterrecht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.