Ein besonderer Schwerpunkt des Verkehrsrechts ist der Autokauf, Motorradkauf sowie der Wohnwagenkauf. Hierbei vertrete ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht nur Autohäuser, sondern auch private Verkäufer und Käufer. Erfasst werden von diesem Bereich auch Leasingverträge, Finanzierungsverträge sowie Werkstattverträge.
Beim Autokauf, Motorradkauf und Wohnwagenkauf geht es insbesondere um die folgenden Gebiete:
Mängelhaftung
Nacherfüllung / Nachbesserung
Kaufpreisminderung
Rücktritt vom Kaufvertrag
Schadensersatz
Arglistig verschwiegene Mängel/Schäden am Fahrzeug
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich in diesem Bereich über vertiefte Kenntnisse und vertrete meine Mandanten sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.