Im Bau- und Immobilienrecht vertrete ich als Anwalt sowohl Handwerksbetriebe, Bauunternehmen als auch Kunden bei der effektiven Durchsetzung ihrer Rechte. Hierzu gehören sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung. Zu den Schwerpunkten gehören die Durchsetzung und die Abwehr von Werklohnansprüchen und Mängelansprüchen sowie die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren.
Aber auch die Rechtsberatung bei der Vertragsgestaltung und der Prüfung von
Verträgen (Bauverträge, Bauträgerverträge sowie Generalunternehmerverträge),
Nachträgen im Bauverlauf,
Fristen am Bau sowie zu Behinderungen und gestörtem Bauablauf.
Das Immobilienrecht umfasst hier insbesondere die Beratung beim Haus- und Wohnungskauf. Hierzu gehören aber ebenfalls die Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen am Kaufobjekt (wie z. B. Undichtigkeiten, fehlende Genehmigungen etc.).