Im Arzthaftpflichtrecht vertrete ich als Anwalt sowohl Patienten als auch Ärzte und Praxen. Hierbei geht es insbesondere um die Haftung aus Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern.
Dabei helfe ich meinen Mandanten bei der effektiven Durchsetzung ihrer materiellen und immateriellen Schäden, wie z. B.